Teilnahmebedingungen
Vielen Dank für Ihr Interesse am Promotionsprogramm Gerontologie
Regeln der Teilnahme am Promotionsprogramm
Eine Promotion im Rahmen des Promotionsprogramms Gerontologie ist grundsätzlich nur dann möglich,
- wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion nach der gültigen Promotionsordnung geklärt sind;
da bin ich mir bei Ihren Qualifikationen nicht ganz sicher; laut PO muss das Promotionsfach (Gerontologie) in der Abschlussprüfung enthalten oder abgeschlossener (Teil-)Studiengang oder in einem zusätzlichen wissenschaftlichen Studium von mindestens sechs Semestern studiert worden sein; ist das für bei Ihnen zutreffend? Anderenfalls käme für Sie m.E. nur eine Promotion zum Dr. rer. biol. hum. in Frage. Dies müssten Sie bitte mit dem Promotionsbüro klären. - und wenn zudem ein/e Professor/in, der/die auch Mitglied des Interdisziplinären Centrums für Alternsforschung ist, sich bereit erklärt, die Betreuung der Doktorarbeit zu übernehmen.
Ablauf der Bewerbung:
- Es ist empfehlenswert, sich zunächst um ein persönliches Gespräch mit dem/r fachlich zuständigen Professor(in zu bemühen, um zu klären, ob ein Interesse an der Betreuung der Doktorarbeit besteht.
- Es obliegt dem/der Professor/in zu entscheiden, ob er/sie die Arbeit betreuen möchte oder nicht. Ein Anspruch auf Betreuung besteht dabei nicht.
- Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich direkt um einen Termin mit dem Leiter des Promotionsprogramms (Prof. Lang) zu bemühen. Um einen solchen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat des Lehrstuhls (ipg-sekretariat@fau.de)
Finanzierung:
- Leider hat unsere Promotionsprogramm keine eigenen Mittel für Stipendien bzw. bezahlte Mitarbeiterstellen. Sie müssten sich also selbst um eine Finanzierung bemühen. Eventuell können hier die Informationen auf folgender WWW-Seite helfen: https://www.fau.de/graduiertenzentrum/promotion/finanzierung/